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Kassenzulassung

Praxisgemeinschaft
Podologie Bayha

Medizinische Fußpflege und Hausbesuche in Walddorfhäslach und Umgebung

🏥 Staatlich geprüft 🩺 Sektoraler Heilpraktiker 🏠 Hausbesuche möglich 💊 Kassenzulassung 👩‍⚕️ Examinierte Krankenschwester
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Mit Kassenzulassung Unsere Leistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen anerkannt – sprechen Sie uns gerne an, ob Ihre Behandlung auf Rezept abgerechnet werden kann.

Ihre Podologinnen

Sabine Bayha

Sabine Bayha

Staatlich geprüfte Podologin

Examinierte Krankenschwester

Sektorale Heilpraktikerin

Sachkundeprüfung im Einzelhandel
mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Medizinische Fußpflege + Hausbesuche
Vivienne Bayha

Vivienne Bayha

Staatlich geprüfte Podologin

Sektorale Heilpraktikerin

Fuß- und Wundassistentin DDG
Medizinische Fußpflege + Hausbesuche
Elaine Bayha

Elaine Bayha

Podologin in Ausbildung

Medizinische Fußpflege + Hausbesuche

Leistungsverzeichnis

Podologische Komplexbehandlung
Enge Zusammenarbeit mit Hausärzten, Fachärzten und Diabetologen.
Entfernung von Hyperkeratosen (Hornhaut)
Behandlung von Rhagaden (Risse in der Ferse)
Behandlung von Clavi (Hühneraugen)
Orthosenanfertigung – Druckentlastung konventionell und individuell angefertigt
Behandlung von Unguis incarnatus (eingewachsener Nagel)
Spangentherapie zur Behandlung von eingerollten und eingewachsenen Nägeln
Behandlung von Unguis convolutus (Rollnägel)
Behandlung von Onychomykose (Nagelpilz)
Erstellen von personalisierten Fußgymnastik-Konzepten
Behandlung von Risikopatienten wie z. B. Menschen mit Diabetes mellitus, Gerinnungsstörungen und Immunsuppression

Treten Sie mit uns in Kontakt!

Unsere Kontaktdaten

0170 57 50 267

Mobil – ausschließlich diese Nummer

Praxisgemeinschaft Podologie Bayha
Dettenhauser Straße 53/3
72141 Walddorfhäslach

🏠 Hausbesuche
Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause – sprechen Sie uns einfach an.

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Unsere Preise & Leistungen

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Heilmittelverordnungen: Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass eine Zuzahlung der Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 € (Eigenanteil) und 10% Rezept-Gebühr zu entrichten sind – sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht.

Termine die nicht 24h vorher abgesagt werden, stellen wir in Rechnung!

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen ohne vorherige Ankündigung jederzeit möglich.

Nutzen Sie die Fachkenntnis unserer Podologinnen